Fördern und Fordern an unserer Schule
I. Unser Verständnis von Lernen, Unterricht und Fördern
Ziel von Unterricht ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Möglichkeiten ausschöpfen und ihre Potentiale entfalten.
Dies gelingt nur dann, wenn sich die Lernziele am individuellen Entwicklungsstand der Kinder orientieren.
Nur so kann es gelingen, Schülerinnen und Schülern Erfolgserlebnisse zu verschaffen und sie in ihrer Lern-, Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und voranzubringen.
Die Lehrerinnen und Lehrer unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler durch eine wertschätzende Haltung.
Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern neue Erfahrungen, indem sie Anregungen geben und Wahlmöglichkeiten lassen.
Förderung ist aus unserer Sicht auch Aufgabe des Regelunterrichts und muss daher eng mit dem Unterricht verzahnt sein.
Förderung sollte kontinuierlich und verlässlich erfolgen und an der individuellen Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler anknüpfen.
Damit dies gelingt, sollte die Förderung möglichst frühzeitig erfolgen und nur wenige Personen mit einem Kind arbeiten.
Ein Austausch über Inhalte, Methoden und Ziele ist Voraussetzung einer zielgerichteten ganzheitlichen Förderung.
II. Fördermaßnahmen an unserer Schule
Wir leben Schule
Lernen mit Kopf, Herz und Hand
bewegt, individuell, miteinander
in bunter Vielfalt
ein Ort zum Wohlfühlen
Wir fördern unsere Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Bedürfnissen und Förderbedarfen entsprechend durch folgende Maßnahmen:
· Deutsch Als Zweitsprache (DAZ) für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit besondere Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache benötigen.
· Förderung im Fach Deutsch für Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Förderung im Lesen und Schreiben benötigen.
· Förderung im Fach Mathematik für Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Förderung im Fach Mathematik benötigen.
· Basale Förderung im Fach Mathematik ab der Vorschule für Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung beim Erwerb der mathematischen Grundlagen benötigen.
· Förderung im Fach Deutsch und Mathematik für Schülerinnen und Schüler, die zeitweise Unterstützung und zusätzliche Übung benötigen, um die Unterrichtsinhalte abzusichern (Unterstützerstunden).
· Förderung von Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung in der Sprache, im Lernen oder in der emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen (LSE) durch die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen in multiprofessionellen Teams (Pädagogen, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher).
· Mathedenker und Mathezirkel zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Fach Mathematik.
· Philosophie zur Förderung von für Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Bereich Sprache.
· Kurse für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 2 bis 4 zur Förderung ihrer besonderen Neigungen, Talente und Begabungen.
Ohne Bewegung läuft nichts! Bewegung ist eine elementare Voraussetzung für die körperlich geistige und emotionale Entwicklung der Kinder.
Wir fördern die sensomotorische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler von der Vorschule an durch folgende Maßnahmen:
· Intensive Sprach- und Bewegungsförderung in der Vorschule „Sprache lernen in Bewegung“
· Bewegungsangebote während der Freizeit und in den Pausen
· Bewegungs- und Entspannungssequenzen im Unterricht, tägliche Bewegungszeiten
· Viel Zeit für Bewegung durch lange Pausen und Freizeitblöcke
· bewegtes Lernen
· Psychomotorische Aufbauten für die Kinder der Vorschule und der ersten und zweiten Klassen
· Bewegungs-, Entspannungs- und Sportkurse am Nachmittag
· Teilnahme an außerschulischen Sportwettkämpfen
· Sporttage mit kooperativen Spielangeboten
· Lauftraining vor dem Unterricht
Wir legen Wert darauf, dass sich jedes Kind angenommen und gesehen fühlt. Wir möchten erreichen, dass sich jedes Kind als Teil der Gemeinschaft erlebt und Verantwortung für sich und die Gemeinschaft übernimmt.
Wir fördern das gemeinsame Schulleben und Lernen durch folgende Maßnahmen:
· Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Kompetenzen als Schwerpunkt der Arbeit in der Vorschule und in Klasse 1.
· Regeln, Rituale, Klassen- und Kinderrat, Feste, Ausflüge und Klassenreisen.
· Kooperative Lernformen.
· Gezielte Förderung nach den Prinzipien der Entwicklungstherapie/ Entwicklungspädagogik (ETEP).
· Gezielte Förderung durch ein Sozialkompetenztraining.
· Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams (Lehrer, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher, Heilpädagogen, Heilerzieher).
· Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen durch Beratung (Beratungslehrer, Sonderpädagogen, Sozialpädagogen, Ansprechpartner für besondere Begabungen)
· Gemeinsame Schulregeln und einheitliche Maßnahmen bei Regelverstößen (Handlungskette)
III. Organisation der Förder- und Fordermaßnahmen
1. Fördermaßnahmen
Sprach- und Kommunikationsförderung
Kinder, die einen ausgeprägten Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung aufweisen, werden im Vorschulunterricht gezielt durch sprach- und
kommunikationsförderliche Maßnahmen unterstützt.
Zurzeit werden jeder Vorschulschulklasse drei zusätzliche Sprachförderstunden zugeordnet, um Kinder intensiv und nach Bedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung
voranzubringen.
Der Zusammenhang zwischen Motorik und Sprache ist im Vorschulalter von besonderer Bedeutung. Daher legen wir besonderen Wert auf eine psychomotorisch-orientierte
Sprachförderung.
Zurzeit erhalten alle Kinder mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf viermal wöchentlich um 8.00 Uhr intensive Sprach- und Bewegungsförderung.
Näheres hierzu: Konzept „Sprache in Bewegung“
Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Logopäden und Ergotherapeuten zusammen, um die Kinder in ihrer gesamten Entwicklung bestmöglich zu fördern.
Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik
(Fördern statt Wiederholen)
In den Halbjahreskonferenzen und Zeugniskonferenzen werden die Förderbedarfe ermittelt. Die Beschlüsse der Konferenzen sind verbindlich. Grundlage für die
Ermittlung der Förderbedarfe sind die Einschätzungen durch die Lehrerinnen sowie die Testergebnisse. Es handelt sich sowohl in Deutsch als auch in Mathematik um Kinder, deren Leistungen in
den entsprechenden Bereichen schwach oder sehr schwach sind.
Deutsch: Laut Schulbehörde haben alle Kinder einen Anspruch auf Förderung im Bereich Richtig Schreiben, deren Testergebnisse in der Hamburger
Schreibprobe (HSP) unter Prozentrang 10 liegen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf den Graphem-Treffern. Unsere Schule fördert zurzeit bereits Kinder bis zu einem Prozentrang von
20.
Für die Ermittlung eines Förderbedarfs im Bereich Lesen wird neben den Einschätzungen der Lehrerinnen ein Lesescreening zu Grunde gelegt. Um eine Förderung zu
erhalten, müssen die Werte im schwachen bis sehr schwachen Bereich liegen.
Eine weitere förderliche Maßnahme sind die Lesementoren. Die Klassenlehrerinnen entscheiden, ob dieses eine geeignete Maßnahme für das entsprechende Kind sein kann.
Die Förderung durch die Lesementorinnen findet in der Freizeit statt.
Mathematik: Unsere Schule fördert zurzeit bereits Kinder, die im Hamburger Rechentest (HaReT) einen Prozentrang bis 20 erreichen. Besonderes
Augenmerk liegt hier auf dem arithmetischen Bereich.
Die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik erfolgt möglichst additiv, damit die Kinder keinen Unterricht versäumen. Aktuell liegen die Förderstunden vor
dem Unterricht um 8.00 Uhr oder am Freitag um 13.30 Uhr.
Ist dieses aus organisatorischen Gründen nicht möglich, liegt die Förderung parallel zum Fachunterricht, d.h. Deutschförderung parallel zum Deutschunterricht und
Matheförderung parallel zum Mathematikunterricht.
Die Förderstunden werden von Deutsch- und Mathematik-Lehrerinnen gegeben. Wer welche Kinder fördert, ist von unterschiedlichen organisatorischen Bedingungen
abhängig.
Nehmen die Kinder nicht am Förderunterricht teil, weil die Eltern dieses z.B. nicht wünschen, wird dieses in der Schülerakte vermerkt.
Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik (Unterstützerstunden)
Aktuell gibt es in den Jahrgängen 2 bis 4 Unterstützerstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Die Fachlehrerinnen entscheiden nach Bedarf, welche Kinder die Unterstützer-Stunden besuchen sollen. Dieses kann längerfristig oder auch stundenweise auf Einladung erfolgen.
Es handelt sich um Kinder, deren Leistungen in den entsprechenden Bereichen als mindestens ausreichend zu bewerten sind oder die kurzfristig etwas üben oder vertiefen müssen.
Die Unterstützer-Stunden liegen in der Regel in der 8.00 Uhr-Schiene und werden von den jeweiligen Fachlehrerinnen gegeben.
Förderung im Rahmen des Karussells
Zusätzliche Förderung wir in den Jahrgängen 1 und 2 durch das sogenannte „Karussell“ gewährleistet.
Jeder Klasse des ersten Jahrgangs werden zwei zusätzliche Stunden Deutsch und zwei zusätzliche Stunden Mathematik durch Fachkolleginnen zugeordnet. Jeder
Klasse des zweiten Jahrganges werden je eine zusätzliche Stunde Deutsch und eine zusätzliche Stunde Mathematik durch Fachlehrerinnen zugeordnet.
Das Karussell hat drei Funktionen:
1. Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik
2. Möglichkeit der kollegialen Hospitation
3. Möglichkeit der fachgerechten Vertretung
Deutsch Als Zweitsprache (DAZ)
In den Halbjahreskonferenzen und Zeugniskonferenzen werden die Förderbedarfe der Kinder mit mehrsprachiger Identität ermittelt. Die Beschlüsse der Konferenzen sind
verbindlich.
Die Förderung muss nach dem Hamburger Sprachförderkonzept grundsätzlich additiv erfolgen. Aktuell liegen die DAZ-Förderstunden vor dem Unterricht um 8.00 Uhr oder
am Freitag um 13.30 Uhr.
2. Fordermaßnahmen
Mathedenker
In den Halbjahreskonferenzen und Zeugniskonferenzen benennen die Kolleginnen die Kinder, bei denen eine besondere Begabung im Fach Mathematik vorliegt.
Hierbei handelt es sich um Vorschläge: diese Kinder haben Potenzial. Die Zusammenstellung der Denker-Gruppen erfolgt dann im Jahrgang durch die Fachkolleginnen und
richtet sich nach der Anzahl der möglichen Plätze.
Philosophieren
In den Halbjahreskonferenzen und Zeugniskonferenzen benennen die Kolleginnen die Kinder, bei denen eine besondere Begabung im Bereich Sprache vorliegt.
Hierbei handelt es sich um Vorschläge: diese Kinder haben Potenzial. Die Zusammenstellung der Philosophie-Gruppen erfolgt im Jahrgang durch die Fachkolleginnen und
richtet sich nach der Anzahl der möglichen Plätze.
3. Kurse
Zur Förderung ihrer besonderen Neigungen, Talente und Begabungen wird den Kindern der Jahrgänge 2 bis 4 am Standort Altonaer Straße ein umfangreiches Kurs-Angebot
zur Verfügung gestellt.
Am Standort Ludwigstraße gibt es für die Vorschulkinder und für die Kinder des ersten Jahrganges noch kein verpflichtendes Kursangebot. Den Kindern werden für den
Nachmittag freie Wahlangebote zur Auswahl gestellt.
4. Vorschulische Förderung
Ein Vorschulkonzept wird derzeit erstellt. Die Konzeptgruppe hat ihre Arbeit im Februar 2017 aufgenommen.
5. "Inklusive" Förderung
In den Förderkonferenzen (Einzelfallgespräche) werden nach einer speziellen Diagnostik sonderpädagogische Förderbedarfe festgelegt. Diese Förderbedarfe können in den Bereichen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung liegen.
Sie gehen deutlich über einen pädagogischen Förderbedarf in dem jeweiligen Entwicklungsbereich hinaus. Die entsprechende Diagnostik erfolgt durch die zuständige
Sonderpädagogin.
An der Förderkonferenz nehmen möglichst das gesamte Klassenteam, die Sonderpädagogin, die Förderkoordinatorin und gegebenenfalls ein Mitglied des Beratungsteams
teil.
Auf der Grundlage der Förderkonferenz werden in den Halbjahres- und Zeugniskonferenzen die Beschlüsse gefasst.
Die Stunden für die Kinder mit den Förderschwerpunkten LSE werden der Schule systemisch zugewiesen. Sie sind also abhängig vom Sozialindex und von der
Gesamtschülerzahl der Schule.
Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten besondere Unterstützung durch die Zusammenarbeit der Kolleginnen im multiprofessionellen Team. Dieses
findet Wege und Maßnahmen, wie das Kind innerhalb der Lerngruppe bestmöglich gefördert werden kann.
Für Kinder mit einem Förderbedarf in den Bereichen LSE muss im Team ein Förderplan erstellt werden, der die Lernausgangslage, die Lernziele und die konkrete
Förderung festlegt. Der Förderplan muss mindestens einmal jährlich evaluiert und fortgeschrieben werden. Er wird den Eltern erläutert und von ihnen unterschrieben.
6. Weitere Maßnahmen
Außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL)
In den Halbjahreskonferenzen und Zeugniskonferenzen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Außerunterrichtliche Lernhilfe AUL vorliegen und ein
entsprechender Beschluss gefasst.
Eine AUL ist eine Hilfe für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Lesen und/ oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreibschwäche) oder im Bereich Rechnen
(Rechenschwäche/ Dyskalkulie).
Eine Kostenübernahme der Behörde erfolgt nur im jeweils geprüften Einzelfall durch das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ).
Für die Schuljahre 3-6 kann eine AUL im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben gewährt werden.
Für die Schuljahre 2-4 kann eine AUL im Bereich Rechnen gewährt werden.
AUL wird gewährt für Kinder, bei denen bei durchschnittlichen intellektuellen Fähigkeiten (belegt durch einen IQ-Test) eine Teilleistungsstörung
vorliegt.
Der HaReT, Stolperwörterlesetest/ ELFE oder die HSP, die in einem Abstand von mindestens 6 Monaten durchgeführt wurden müssen einen Prozentrang von unter 5
ausweisen.
Bei einem Verlängerungsantrag müssen die Tests in LRS einen Prozentrang von unter 10 erreichen, bei einer Dyskalkulie einen Prozentrang von unter 15
ausweisen.
Kein AUL wird gewährt für Kinder,
-bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.
-die nichtdeutscher Herkunftssprache sind und deren Lernproblematiken durch unzureichende Deutschkenntnisse bedingt sind (durch einen Test belegt).
-die nach § 35a SGB VIII als seelisch behindert gelten oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
-die in den oben genannten Tests einen Prozentrang von 5 oder höher (bei Erstantrag) bzw. 10 oder höher (bei Verlängerungsantrag).
Nachteilsausgleich
Kinder, vor allem solche mit besonderen Förderbedarfen, zum Beispiel auch im Rahmen einer Erkrankung (i.d.R., aber nicht ausschließlich langdauernd oder chronisch)
oder einer besonders starken Beeinträchtigung im Lesen, in der Rechtschreibung oder im Rechnen, bedürfen in der Schule besonderer Hilfe und Unterstützung sowie in Unterricht und Prüfungen
integrierter Erleichterungen, um die vorgegebenen schulischen Leistungsanforderungen erfüllen und Lernleistungen nachweisen zu können. Die im Rahmen dieser Hilfe und Unterstützung möglichen und
gebotenen Einzelmaßnahmen werden in ihrer Summe als Nachteilsausgleich bezeichnet.
Mithilfe des Nachteilsausgleichs sollen Einschränkungen im Lernen und in der Leistungserbringung ausgeglichen werden (können).
Die Anwendung eines Nachteilsausgleichs stellt keine Bevorzugung der betroffenen Kinder dar. Vielmehr besteht ein Anspruch auf diesen, wenn die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind. Wichtig ist, dass bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs die fachlichen Anforderungen unberührt bleiben müssen.
Die Entscheidung über den Nachteilsausgleich trifft die Schule.
Stellt die Schule fest, dass bei einem Kind Einschränkungen vorliegen, für die evtl. Nachteilsausgleich in Frage kommt, prüft die Schule, ob die festgestellten
Einschränkungen Nachteilsausgleich erforderlich machen. Ist dies der Fall, sind geeignete, „angemessene Erleichterungen“ festzulegen und umzusetzen (einmalig oder dauerhaft, für ein Fach oder
mehrere).
Der Nachteilsausgleich ist im Schülerbogen, nicht aber im Zeugnis zu vermerken Existiert für die Kinder ein Förderplan, ist der Nachteilsausgleich auch dort zu
vermerken.
Beispiele für Nachteilsausgleich:
• Zeitzuschlag bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit, z. B. bei Klassenarbeiten oder anderen schriftlichen Arbeiten,
• Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z. B. elektronische Textverarbeitung, Anschauungsmittel im Rechnen),
• Vorlesen von Aufgabenstellungen,
• Erteilen von mündlichen Aufgaben, die auch mündlich beantwortet werden, statt schriftlicher Arbeiten (z. B. in Deutsch bei
RS-Schwäche),
• Gewährung zusätzlicher Arbeitszeit für Aufgaben im Regelunterricht,
• spezifisch gestaltete Aufgabenstellungen im Regelunterricht,
• spezielle Organisation des Lern- bzw. Arbeitsplatzes,
• quantitativ reduzierte Aufgabenstellungen,
• Reduzierung der Schulaufgaben,
• individuell gestaltete Pausenregelungen,
• individuelle Sportangebote,
• veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten,
• größere Exaktheitstoleranz (z. B. beim Schriftbild oder bei zeichnerischen Aufgaben),
• Ausgleichsmaßnahmen anstelle einer Mitschrift von Tafeltexten.
Näheres hierzu: Handreichung Nachteilsausgleich : www.hamburg.de/integration-inklusion/downloads
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserem Förderkonzept, wenden Sie sich gern an unsere Förderkoordinatorin.
britta.boller@bsb.hamburg.de